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Pressemitteilung von Mittwoch, 3. Februar 2016 Stadt CuxhavenOsterfeuer 2016Cuxhaven. Auch dieses Ja...
Osterfeuer Anmeldeschluss ist der 11.03.2016.
Erstellt von: cuxi Ort: Anmeldeschluss ist der 11.03.2016. Typ: Veranstaltung Start: 11. März, 2016
Pressemitteilung von Mittwoch, 3. Februar 2016 Stadt Cuxhaven
Osterfeuer 2016
Cuxhaven. Auch dieses Jahr werden viele Cuxhavenerinnen und Cuxhavener sowie ihre Gäste den Frühling mit einem traditionellen Osterfeuer begrüßen. Damit die Freude ungetrübt bleibt und niemand zu Schaden kommt, muss der Veranstalter einige Vorschriften und Regeln beachten: Das Abbrennen eines Osterfeuers ist schriftlich bei der Stadt Cuxhaven, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Grandauerstraße 2, 27472 Cuxhaven, anzuzeigen. Dies kann formlos unter Angabe des Veranstaltungsdatums, Verantwortlichen, Veranstaltungsort und der Rechnungsanschrift oder mit dem Anzeigeformular der Stadt Cuxhaven erfolgen.
Anmeldeschluss ist der 11.03.2016.
Für die Prüfung und Bescheidung Ihrer Anzeige erhebt die Stadt Cuxhaven eine Gebühr in Höhe von 23,00 Euro. Der Bescheid enthält Auflagen zur Durchführung, die unbedingt beachtet werden müssen. So sind nur traditionelle Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) zulässig, d. h. die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein. Das Abbrennen eines Feuers ausschließlich im privaten Kreis gilt als illegale Abfallverbrennung, die zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann. Es dürfen nur Sträucher, Äste, Zweige und andere pflanzliche Rückstände als Osterfeuer verbrannt werden. Die Menge des Materials darf 150 m3nicht überschreiten. Nichtverbrannt werden dürfen Abfälle, die nicht rein pflanzlich sind, z. B. Haus- und Sperrmüll, gebeiztes oder gestrichenes Holz, Kunststoffe, Bauschutt, Reifen und Altöl. Das Abbrennen ist ab Ostersamstag bis Ostermontag zulässig. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (i. d. R. von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein. Am Karfreitag dürfen keine Osterfeuer durchgeführt werden. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten
zu unbewohnten Gebäuden und Bäumen 50 m zu bewohnten Gebäuden, Reetdachhäusern, Wäldern, Freileitungen, öffentlichen Verkehrsflächen 100 m zu Krankenhäusern und Schulen 300 m
Das für das Osterfeuer bestimmte Material darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Tiere, die evtl. Unterschlupf gefunden haben, nicht zu Schaden kommen können. Daher darf das Brennmaterial erst am Tag der Veranstaltung auf der Feuerstelle aufgeschichtet werden. Weitere Auflagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Stadt Cuxhaven zur Durchführung eines Osterfeuers. Zu finden unter www.cuxhaven.de (Rathaus-Verwaltung-Formularpool). Diese sind auch Bestandteil des Gebührenbescheides. Die Stadt Cuxhaven behält sich vor, das Abbrennen von Osterfeuern ganz oder teilweise zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass von dem Feuer eine Gefahr für die Schutzgüter Dritter oder für die Umwelt ausgeht. Auch ist es möglich, gem. § 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu Lasten des Veranstalters eine Brandsicherheitswache anzuordnen. Aufgrund des Anstiegs der Zahl der angezeigten Brauchtumsfeuer und der Zunahme von Anwohnerbeschwerden werden Prüfungen über die Einhaltung der Vorschriften und Kontrollen der Brennplätze im Vorwege und während der Osterfeiertage erfolgen. Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden Ihnen gerne von Frau Riepenhusen unter der Rufnummer 04721 / 700 – 812 beantwortet. Während der Feiertage erreichen Sie in dringenden Fällen die Kollegen der Berufsfeuerwehr unter 04721 / 728 – 0.
Ein letzter Hinweis gilt denen, die anlässlich des Osterfeuers gewerbsmäßig (mit Gewinnerzielungsabsicht) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten. Auch wenn der Verkauf nur vorübergehend zu diesem speziellen Anlass erfolgt, muss dies zusätzlich gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Gewerbehörde angezeigt werden. Ihre Ansprechpartnerin ist hier Frau Andrea Brandt, Tel.: 04721 / 700-331. Osterfeuer http://www.presse-service.de/medienarchi...edien_id=158429